Geschäftsordnung des Bezirkselternausschusses
der Kindertageseinrichtungen in Hamburg-Wandsbek
vom 18.04.2005 (geändert am 12.11.2014)

 

§ 1 Name und Zusammensetzung

  1. Der Bezirkselternausschuss der Kindertageseinrichtungen in Wandsbek führt die Bezeichnung BEA-Wandsbek.
  2. Der BEA-Wandsbek besteht gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 KibeG aus den Vertretern der Kindertageseinrichtungen des Bezirkes Hamburg-Wandsbek. Jedes Mitglied des BEA-Wandsbek ist mit einer Stimme vertreten.

§ 2 Sitzungen

  1. Ordentliche Sitzungen des BEA-Wandsbek sind mindestens viermal pro Jahr abzuhalten. Davon ist eine Sitzung entsprechend dem Wahlturnus zwischen dem 1. und 15. November als konstituierende Sitzung abzuhalten.
  2. Außerordentliche Sitzungen sind auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern des BEA-Wandsbek innerhalb von 3 Wochen einzuberufen.
  3. Die Sitzungen sind mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung öffentlich. Durch Mehrheitsbeschluss kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
  4. Zu Beginn jeder Sitzung haben sich die Teilnehmer in die Anwesenheitsliste einzutragen.
  5. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen.
  6. Der Protokollentwurf einer BEA-Sitzung wird den teilnehmenden Mitgliedern des BEA-Wandsbek binnen 3 Wochen zur Verfügung gestellt.
  7. Das Protokoll gilt als angenommen, wenn es innerhalb einer Woche nach Versand keine Änderungswünsche gibt. Es wird im Anschluß über die Email-Verteiler an alle Mitglieder des BEA-Wandsbek sowie an alle Kindertageseinrichtungen im Bezirk Wandsbek verteilt

§ 3 Wahlen

  1. Auf der konstituierenden Sitzung werden aus der Mitte der anwesenden Mitglieder des BEA-Wandsbek jeweils für die Dauer von einem Jahr durch einfache Mehrheit gewählt:
    1. Ein Vorstand, der aus mindestens einer Person besteht. Es kann ein Vorsitzender, Stellvertreter sowie ein Schriftführer gewählt werden.
    2. Vertreter und Stellvertreter für den Landeselternausschuss (LEA-Delegierte). Die Anzahl der Vertreter und Stellvertreter richtet sich nach der Geschäftsordnung des LEA Hamburg.
  2. Ein Mitglied des BEA-Wandsbek kann sich auch in Abwesenheit für eine der genannten Positionen als Kandidat aufstellen lassen und gewählt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind: Vorherige schriftliche Ankündigung der Interessensbekundung beim Vorstand und eine schriftlich vorliegende Einverständniserklärung zur Annahme der Wahl.
  3. Die Wahlen erfolgen offen. Auf Antrag einzelner Mitglieder ist geheim abzustimmen.
  4. Die gewählten LEA-Delegierten sind dem LEA Hamburg unverzüglich bekannt zu geben. Scheidet ein Delegierter vorzeitig aus rückt der Stellvertreter nach und es ist auf Antrag aus der Mitte der anwesenden Mitglieder des BEA-Wandsbek eine Neuwahl durchzuführen und dem LEA Hamburg zu benennen.

§ 4 Geschäftsführung

  1. Der Vorstand des BEA-Wandsbek vertritt  den BEA-Wandsbek nach außen. Er ist dabei an die Beschlüsse des BEA gebunden.
  2. Der Vorstand  organisiert und leitet die Sitzungen des BEA-Wandsbek.
  3. Unterlagen und Dokumente jeglicher Art werden beim Vorsitzenden verwahrt / archiviert.

§ 5 Beschlüsse

  1. Beschlüsse des BEA-Wandsbek werden in offener Abstimmung durch einfache Mehrheit der anwesenden BEA-Mitglieder gefasst.
  2. Der Beschluss zur Inkraftsetzung dieser Geschäftsordnung sowie alle geschäftsordnungsändernden Beschlüsse erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden BEA-Mitglieder, mindestens aber die Zustimmung von 3 anwesenden BEA-Mitgliedern.